Ablauf und Regeln

Damit für Euch und auch für uns die Veranstaltung ein Erfolg wird sind folgende Regelungen einzuhalten:

  1. Die gesetzlich vorgeschriebenen Sperrzeiten müssen eingehalten werden.
    In der Nacht von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag jeweils 03.00            Uhr. Ansonsten 02.00 Uhr
  2. Heizung der Jahreszeit angemessen nutzen. Mit Betätigung des Knopfes wird die Heizung eingeschaltet. Diese schaltet sich um 0.00 Uhr wieder zurück in den Erhaltungsmodus.
  3. Das Anbringen von Gegenständen durch Schrauben, Nägel, Reißzwecken, Tacker-Klammern, Klebeband o. Ä. an Fenster, Türen, Wänden und Decken sowie an Einrichtungsgegenständen ist nicht erlaubt.
  4. Die Kosten zur Beseitigung entstandener Schäden sind vom Mieter zu begleichen.
  5. Dem Schützenverein ist es im Einzelfall freigestellt, vor Vertragsabschluss eine Kaution in Höhe von 100,00 € zu erheben.
  6. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern beim Schützenhaus ist nicht gestattet!
  7. Der Mieter verpflichtet sich, die zum Zeitpunkt der Vermietung geltenden Regelungen der CORONA-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zu beachten und einzuhalten!
  8. Die Räumlichkeiten, besonders Küche und Schützenstüble, müssen Sonntag ab 9.30 Uhr soweit gesäubert sein, dass sie durch den Schützenverein genutzt werden können. Abweichungen hiervon sind nach Absprache möglich.
  9. Die Mitnahme von Getränken aus dem Schützenhaus ist nicht erlaubt.

Zudem gilt:

Essensreste/Biomüll ist in eigener Zuständigkeit zu entsorgen/mitzunehmen.

Sämtliche Abfallreste müssen selbst entsorgt werden.

Die Räumlichkeiten sind "besenrein" zu hinterlassen und bei starker Verschmutzung nass zu reinigen.

Der ausgehändigte Schlüssel ist unverzüglich wieder zurückzugeben.

Die Küche muss in einem einwandfreien, sauberen Zustand verlassen werden.

Für evtl. Dekoration (auch Tischdecken/Servietten) ist der Mieter selbst verantwortlich.

Entnommene Getränke in die ausliegende Liste eintragen. Abrechnung erfolgt über Armin Grimm, Lembergstr. 22, 78658 Zimmern o.R., Tel.: 31345 oder FAX: 07433/305857239.

Bezahlung erfolgt innerhalb 14 Tagen nach Rechnungseingang.

Sollten entgegen den o.a. Vereinbarungen Reinigungsarbeiten seitens des Schützenvereins vorgenommen werden müssen, wird ein Zuschlag von 15,00€ / Stunde für die Reinigungskraft erhoben.


Der Mieter verpflichtet sich, die zum Zeitpunkt der Vermietung geltenden Regelungen der CORONA-Verordnung des Landes Baden-Württemberg zu beachten und einzuhalten!

 

 

Termine:

 

Siegerehrung der Vereinsmeisterschaften

am Freitag, den 15.03.2024

um 20.00 Uhr

 

 

!!JETZT NEU!!

Montags  ab 19:30Uhr: Schnupperschießen mit dem Bogen für Jedermann unter fachkundiger Anleitung.

 

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